Leistungsphase 9

Objektbetreuung und Dokumentation

Vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche erfolgt unsererseits eine nochmalige Objektbegehung in Abstimmung mit dem Bauherren.

Die Beseitigung der innerhalb des Gewährleistungszeitraumes auftretenden Mängel wird durch uns überwacht.

Bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen werden Sie durch uns unterstützt.

<= zurück zur Hauptseite